Was Sie zur Trauung wissen sollten

Vorbereitung und Planung

Der erste Schritt zu einer Trauung in unserer Kirchengemeinde ist die Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt. Auch wenn Sie eine Trauung in einer Kirche planen, die nicht an Ihrem Wohnort liegt, wenn Sie sich bitte auf alle Fälle an Ihre zuständige Kirchengemeinde.
Sobald wir Ihre Daten vorliegen haben, nehmen wir gerne mit Ihnen Kontakt auf, um einen ersten Gesprächstermin zu vereinbaren. Wir bemühen uns, Ihren Terminwünschen und Vorstellungen zur Gestaltung der Trauung so weit entgegen zu kommen, wie das unsere personellen und zeitlichen Möglichkeiten zulassen.

Trauung - nur für Mitglieder?

Um eine kirchliche Trauung in der evangelischen Landeskirche zu gestalten, wird die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche bei einer*m der Partner*innen vorausgesetzt.
Sollte eine*r der Partner*innen Mitglied einer anderen christlichen Konfession sein, ist es möglich, den Traugottesdienst ökumenisch zu gestalten. Hier wird ein Priester/Pfarrer der anderen Konfession um Mitwirkung gebeten.
Sollte eine*r der Partner*in einer nicht-christlichen Religion angehören, ist eine kirchliche Segnung möglich. Hierbei wird vermieden, von der*m nicht-christlichen Partner*in Aussagen zu verlangen, die eindeutig christliche Glaubensvoraussetzungen haben. Für diesen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung bedarf es einer kirchlichen Genehmigung.
Auch homosexuelle Paare können in unserer Kirchengemeinde den Segen Gottes empfangen und sich trauen lassen.

Wenn ein Partner geschieden ist

Früher war die kirchliche Trauung einer zweiten Ehe nur selten möglich. Auch heute ist die Ehe unter Christinnen und Christen auf Dauer angelegt. Wenn eine Ehe dennoch scheitert, hoffen wir auf die Barmherzigkeit und Vergebung Gottes. Das Misslingen einer Ehe muss erst verarbeitet werden, bevor eine neue Ehe verantwortlich eingegangen werden kann. Auch sie steht unter dem Segen Gottes. In der evangelischen Kirche gibt es hier keine Gesetze, sondern Regeln, die seelsorglichen Spielraum lassen.