Aufnahme in die Kirche
Die Taufe begründet rechtsgültig die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche. Wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist, verliert zwar den Mitgliedschaftstatus, bleibt aber getauft. Die Taufe behält ihre Gültigkeit während des ganzen Lebens.
Zu welcher Konfession soll das Kind gehören?
In vielen Fällen gehören die Eltern verschiedenen Kirchen an. Die Taufe verbindet das Kind mit derjenigen Kirche und Konfession, in der es getauft wird. Die verschiedenen christlichen Kirchen erkennen aber die Taufe gegenseitig an. Welcher Kirche die Kinder einer Familie zukünftig angehören sollen, entscheiden allein die Eltern. Das Taufgespräch kann zur Lösung dieser Frage helfen.
Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht muss ab einem bestimmten Alter der Wille des Kindes berücksichtigt werden. Die Religionsmündigkeit ist in Deutschland im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt:
So ist ab Vollendung des 10. Lebensjahres das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben. Dies betrifft damit auch die eigene Entscheidung eines Kindes, das ab 12 Jahren die Taufe auch gegen den Willen eines Elternteils (oder auch der Eltern) erhalten darf.
Das Patenamt...
Das Patenamt ist ein offizielles Amt der Kirche. Es geht darum, den Täufling auf seinem Glaubensweg und beim Hineinwachsen in den christlichen Glauben zu unterstützen. Deshalb können nur Getaufte, die einer christlichen Kirche angehören, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen (ACK) ist, das Patenamt wahrnehmen.Eine Auflistung der Mitgliedskirchen finden Sie hier
Evangelische Christ*innen können ab dem Zeitpunkt ihrer Konfirmation ein Patenamt übernehmen.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann nicht Pat*in werden. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, Taufzeug*in zu werden.
Für Pat*innen, die nicht in unserer Kirchengemeinde beheimatet sind, erbitten wir eine Patenbescheinigung, die das jeweilige Heimatpfarramt kostenlos ausstellt.
Und was ist, wenn wir niemanden in unserem Umfeld finden, der das Patenamt übernehmen kann? Dann sprechen Sie uns an, bisher haben wir noch immer gute Lösungen und Ideen finden können, damit einer Taufe nichts im Wege steht!